Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Die Bundesregierung hat am 5. 11.2008 ein Packet von 15 Maßnahmen beschlossen, die die Konjunkturschwäche rasch überwinden soll.

Ob Eigentümer, oder Mieter- jeder kann für seinen Haushalt den Steuerbonus von 20% auf Handwerksarbeit bis 6000 €

geltend machen!

Für Handwerksleistungen, die keine renovierungs-, Erhaltungs- u. Moderniesierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenem Haushalt erbracht werden (z.B. Fensterreinigung, Gartenarbeiten u.s.w.), kann zusätzlich zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4000€ (20% von maximal 20 000€) gewährt.

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